5. Mai 2021

Bundesnotbremse nun auch für die Jugendarbeit

Wenn an drei aufeinander folgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird, gelten auch für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes-IfSG („Bundesnotbremse“) und nicht die Regelungen der CoronaSchVO des Landes. Das hat das Ministerium für Arbeit und Soziales NRW gestern entschieden.
Das bedeutet für unsere Krefelder Einrichtungen – Mobifant, Kreta, Café Oje und Jojo, dass sie für Präsenzangebote geschlossen bleiben. Aber selbstverständlich sind die Teams und die Mitarbeitenden auf allen digitalen Kanälen – Discord, Insta, WhattsApp erreichbar. Außerdem gibt es weiterhin die Angebote wie Spieleausleihe, Ausgabe  Bastel- und Sportmaterialien.
Wir stehen das gemeinsam durch!